Bayrischzell

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Was ist ein Verbesserungsbeitrag?

Verbesserungsbeiträge sind gemäß Art. 5 Kommunalabgabengesetz (KAG) ein besonderes Entgelt dafür, dass einem Grundstück durch die Verbesserung einer öffentlichen Einrichtung (wie hier der Entwässerungseinrichtung) ein Vorteil erwächst. Der Verbesserungsbeitrag kann bei jeder Verbesserungsmaßnahme im Bereich der öffentlichen Einrichtung erhoben werden.

Warum wird ein Verbesserungsbeitrag erhoben?

Die Gemeinde Bayrischzell ist nach den Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes verpflichtet diese Kosten auf die Bürger umzulegen (Prinzip der Kostendeckung). Der Gemeinderat hat daher in seiner öffentlichen Sitzung am 15. Dezember 2025 beschlossen, dass die Gesamtkosten in Höhe von rund 6.800.000,00 Euro zu 70 Prozent (4.760.000,00 Euro) über Verbesserungsbeiträge und zu 30 Prozent (2.040.000,00 Euro) über Abwassergebühren finanziert werden.

Welche Grundstücke sind beitragspflichtig?

Der Verbesserungsbeitrag wird für bebaute, bebaubare oder gewerblich genutzte (auch landwirtschaftlich) bzw. gewerblich nutzbare Grundstücke erhoben, die ein Recht zum Anschluss an die Entwässerungseinrichtung haben oder tatsächlich an Versorgungsanlagen angeschlossen sind.

Wie wird der Verbesserungsbeitrag berechnet?

Der Verbesserungsbeitrag berechnet sich nach der Grundstücks- (9,5 %) und nach der Geschossfläche (90,5 %).

Wer ist Beitragspflichtiger?

Beitragspflichtig ist, wer im Zeitpunkt des Entstehens der Beitragsschuld Eigentümer des Grundstücks oder Erbbauberechtigter ist. Im Falle von Vorauszahlungen ist beitragspflichtig, wer im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Bescheids Eigentümer des Grundstücks oder Erbbauberechtigter ist.

Wir können den Beitrag nicht begleichen ist eine Stundung möglich?

Sollte eine rechtzeitige Zahlung nicht möglich sein kann auf Antrag eine Stundung z. B. in Form einer Ratenzahlung gewährt werden. Für die Dauer der gewährten Stundung müssen allerdings Zinsen erhoben werden.

Gilt ein bestehendes SEPA-Lastschriftmandat auch für den Verbesserungsbeitrag?

Bestehende SEPA-Mandate gelten nur für die laufenden Gebühren. Der Verbesserungsbeitrag bzw. Vorauszahlungen werden nicht abgebucht, sondern müssen vom Beitragspflichtigen separat überweisen werden.

Werden durch die Erhebung eines Verbesserungsbeitrags zukünftige Bauherren oder Grundstückskäufer bevorzugt?

Nein, denn gleichzeitig mit dem Inkrafttreten der Verbesserungsbeitragssatzung wird auch der Herstellungsbeitrag für die in Zukunft entstehenden Geschoßflächen erhöht. Bauherren, die noch nicht von der Erhebung des Verbesserungsbeitrags betroffen sind, leisten mit dem dann höheren Herstellungsbeitrag ebenfalls einen Beitrag zur Deckung der Investitionskosten. Dieser zukünftige Beitrag wurde bereits vorab in der Kalkulation des Verbesserungsbeitrags berücksichtigt.

Bekomme ich meinen Verbesserungsbeitrag zurück wenn ich mein Grundstück verkaufe?

Etwaige Zahlungen z. B. Vorauszahlungen werden nicht erstattet. Die Rate wird aber dem Grundstück gutgeschrieben, sodass der künftige Eigentümer weniger bezahlen muss. Es obliegt dem Verkäufer dies im Verkaufspreis zu berücksichtigen.

Eckdaten

  • Gesamtaufwand Investition: 6.800.000,00€
  • Baubeginn - Bauende: 2026-2027
  • Geschossfläche zur Berechnung: 281.531 m²
  • Grundstücksfläche zur Berechnung: 779.194 m²
  • Anschlüsse bisher: ca. 610 Gebäude

Verteilung des Aufwands

70% der Gesamtsumme durch Beiträge: 4,76 Mio. €

30% der Gesamtsumme durch Gebühren: 2,04 Mio. €

= Gesamtaufwand Investition: 6,8 Mio. €

Fälligkeiten für die Vorauszahlungen

50% voraussichtlich zum 15.04.2026

40% voraussichtlich zum 15.10.2026

10% voraussichtlich zum 15.04.2027

Beitragssätze

Je m² Grundstücksfläche: 0,58 €

Je m² Geschossfläche: 15,30 €

Beispielberechnung 1

800 m² Grundstücksfläche | 200 m² Geschossfläche

800 m² x 0,58 € je m² GrStF = 464,00 €

200 m² x 15,30 € je m² GeschF = 3.060,00 €

= Verbesserungsbeitrag 3.524,00 €

50% voraussichtlich zum 15.04.2026 = 1.762,00 €

40% voraussichtlich zum 15.10.2026 = 1.409,60 €

10% voraussichtlich zum 15.04.2027 = 352,40 €

Beispielberechnung 2

1.200 m² Grundstücksfläche | 350 m² Geschossfläche

1.200 m² x 0,58 € je m² GrStF = 696,00 €

350 m² x 15,30 € je m² GeschF = 5.355,00 €

= Verbesserungsbeitrag 6.051,00 €

50% voraussichtlich zum 15.04.2026 = 3.025,50 €

40% voraussichtlich zum 15.10.2026 = 2.420,40 €

10% voraussichtlich zum 15.04.2027 = 605,10 €

Beispielberechnung 3, größeres Gebäude z.B. Hotel

4.000 m² Grundstücksfläche | 4.300 m² Geschossfläche

4.000 m² x 0,58 € je m² GrStF = 2.320,00 €

4.300 m² x 15,30 € je m² GeschF = 65.790,00 €

= Verbesserungsbeitrag 68.110,00 €

50% voraussichtlich zum 15.04.2026 = 34.055,00 €

40% voraussichtlich zum 15.10.2026 = 27.244,00 €

10% voraussichtlich zum 15.04.2027 = 6.811,00 €